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Ihr Bausachverständiger und Baubegleiter

Bausachverständiger Immobiliengutachter Kraemer

Hans-Uwe Kraemer

Baubegleitung als Bausachverständiger Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden .

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Die Estrichtrocknung nach einem Wasserschaden

Nach einem Wasserschaden ist meist die Trittschalldämmung vollkommen durchnässt. Wenn ein Gutachter als Schadenregulierer der Versicherung kommt, wird er normalerweise nicht sagen, Estrich und Dämmung müssen ausgebaut werden. Meist wird der Schadenregulierer der Versicherung sagen hier muss eine Estrichtrocknung erfolgen, bis der Estrich nebst Dämmung messtechnisch bis auf die Ausgleichsfeuchte heruntergetrocknet ist.

Dies ist für die Wasserschadenversicherung erheblich billiger, als der Tausch des Estrichs. Für Sie als Versicherungsnehmer ist dieses Trocknungsverfahren mit über Wochen andauernden Lärmbelästigungen und sehr oft auch mit Folgeschäden verbunden, die ausdrücklich nicht versichert sind.

Es kommt eine Trocknungsfirma, welche mittels Kernbohrgerät in einem gleichmäßigen Muster erschütterungsfrei Löcher in Ihrem Estrich erstellt. An diesen Löchern werden Saugglocken auf verschiedenste Weise montiert und die Luft unter dem Estrich abgesaugt. Der Luftzutritt erfolgt über die Randfugen des Estrichs. In der Sommersaison wird die feuchte Luft oft einfach nach draußen geleitet, in der Heizperiode wird sie in den Raum entlassen und dort von einem Kondensattrockner getrocknet. Nach einigen Wochen, meistens ungefähr 6 Wochen wird gemessen, wie feucht der Estrich ist. Hier beginnt die Kette der Fehler, welche oft zu schweren nicht versicherten Folgeschäden führt.

Fehlerquelle Nummer 1 sind Sie als Versicherungsnehmer: Nach wochenlangen Lärm in Ihrer Wohnung sind Sie genervt, der ständig rotierende Stromzähler lässt Sie schon nervös werden wie hoch wohl Ihre Stromrechnung werden wird. Sie sind meist froh, wenn gesagt wird: „ Jetzt ist es trocken, wir können abbauen.

Das Trocknungsunternehmen lässt sich von Ihnen bescheinigen, dass alles vollständig getrocknet ist. Dann werden die Löcher geschlossen und die Firma rückt ab. Da Sie selbst unterschrieben haben, dass alles ausreichend getrocknet ist, ist der Versicherungsschaden vollständig abgeschlossen und spätere Nachforderungen ausgeschlossen.

Der Fehler war natürlich, dass normalerweise an den Bohrlöchern gemessen wird. An der Stelle also, wo die größte Luftbewegung stattfand und damit zuerst die Trocknung erzielt wurde. Was ist aber zwischen den Folien, welche als Trennlagen eingebaut sind und sich das Wasser aufgrund der Kapillarkräfte gehalten hat.

Nach ungefähr einem Jahr werden sehr oft Sachverständige unseres Netzwerkes gerufen wegen dem Verdacht verdeckten Schimmelpilzbefalls. Unsere Gutachter messen dann die Belastung der Innenraumluft mit Schimmelpilzsporen und geben nach der Bebrütung der Proben und Auswertung im mykologischen Fachlabor Alarm. In den meisten Fällen liegt eine erhebliche Schimmelpilzbelastung der Innenraumluft vor.

Dies geschieht dadurch, dass Menschen auf dem Estrich in Bewegung sind und an den Randfugen die verdrängte Luft austritt. Der Dämmstoff ist meist wieder feucht, das Wasser welches sich zwischen den Schichten „versteckt“ hat, hat die Gesamtkonstruktion wieder durchfeuchtet. In der Folge wächst ungesehen Schimmelpilz im Dämmstoff und teilweise sogar unter den auf dem Estrich verlegten Teppich.

Wenn Sie nun einen Folgeschaden bei Ihrer Versicherung anmelden, werden Sie meist abgewiesen. Sie haben schließlich unterschrieben, dass der Versicherungsfall abgeschlossen ist. Wenn Ihnen nichts zur Unterschrift vorgelegt wurde, wird auf die Versicherungsbedingungen verwiesen die die Versicherungsleistungen nur auf den unmittelbaren Wasserschaden beschränken.

Unser Tipp bei einem Wasserschaden: Rufen Sie selbst einen Sachverständigen. Da die Kosten unmittelbar durch den Schaden verursacht sind, muss die Versicherung die Kosten übernehmen auch wenn Sie erst in Vorleistung für das Honorar gehen müssen. Ein einfaches Gutachten für einen Wasserschaden kostet meist weniger als Tausend Euro.

Dieser von Ihnen gerufene Gutachter hat es nicht nötig Ihre Versicherung gegen Wasserschäden vor Folgekosten zu schützen. Auch dieser Baugutachter wird eine Estrichtrocknung als „Versuch der Schadenregulierung“ empfehlen, aber feststellen, dass für die Erfolgskontrolle zwei Luftkeimmessungen und Feuchtemessungen, cirka 4 Wochen und 26 Wochen nach dem Abschalten der Trocknungsgeräte erforderlich sind. Unter Umständen ist der Estrich doch noch zu ersetzen.

Da dies Stand der Technik ist, wird Ihre Versicherung dies akzeptieren müssen. Nun wird Ihre Versicherung entweder auf viel längere Trocknungszeiten bestehen. Manche Versicherung sagt dann aber auch: „Der Estrich kommt gleich raus.“ Denn man weiß dort auch, dass in den meisten Fällen das Endergebnis heißt: „Die Estrichtrocknung war vergebens.“ Sie können gern einen Gutachter unseres Netzwerks wählen, wir arbeiten mit regionalen Partnerbüros in vielen Teilen der Bundesrepublik Deutschland..