Bausachverständiger - Immobiliengutachter
Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater
Telefon 06131-238000 E.-Mail mueller@bausachverstaendiger.cc
Thomas Müller
Baubegleitung als Bausachverständiger in Taunusstein Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden in Taunusstein.
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Taunusstein obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Taunusstein beauftragt.
Die Bauplanung in Taunusstein kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Taunusstein darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Taunusstein wird in der Wikipedia so beschrieben: Die Stadt Taunusstein entstand am 1. Oktober 1971 durch den Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden Bleidenstadt, Hahn, Neuhof, Seitzenhahn, Watzhahn und Wehen. Mit dem Zusammenschluss wurden Taunusstein die Stadtrechte verliehen. Am 1. Juli 1972 wurden die Gemeinden Hambach, Niederlibbach, Orlen und Wingsbach in die Stadt Taunusstein eingegliedert.[ )
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